Innovative Modelle für Verwaltung in Kirchengemeinden

Ziele

  • Entlastung von Pfarramt und Kirchenvorstand
  • Stärkung des Kirchenvorstands
  • Gemeinsam Zukunft von Kirche gestalten
  • Zeit gewinnen für das, wofür unser Herz schlägt

Die Idee

Verwaltungs- und Geschäftsführungsaufgaben in ihrer Vielzahl und steigenden Komplexität belasten zunehmend hauptberuflich und ehrenamtlich Tätige in den Kirchengemeinden.

Durch neue Formen der Zusammenarbeit sowie die Möglichkeit, Verantwortung und Aufgaben in neuen Strukturen neu zu verteilen, sollen Haupt- und Ehrenamtliche von Verwaltungsaufgaben dauerhaft so entlastet werden, dass sie wieder Zeit für das haben, woran ihr Herz hängt. Kleine Stellenanteile in den Sekretariaten können so zusammengefasst werden, dass nicht nur die Arbeit besser bewältigt werden kann, auch die Stellen werden dadurch attraktiver. Wenn Sie sich mehr Spielraum für die in- haltliche Arbeit in Ihrer Kirchengemeinde wünschen, wenn Sie Ihren Kirchenvorstand und Ihr Pfarramt durch operative Entlastung und professionelle Unterstützung vor Ort stärken möchten, dann machen Sie sich jetzt auf den Weg.

Die Landeskirche unterstützt Sie dabei mit dem Förderprogramm „Attraktives Gemeindebüro“.
Drei mögliche Modelle hat die Landeskirche für Sie konzeptionell vorgedacht.

Das Förderprogramm

Worum geht es?

Um eine eine nachhaltige beständige Unterstützung und Veränderung. Daher gewährt die Landeskirche Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbänden und Gesamtkirchengemeinden auf Antrag eine Anschubfinanzierung über einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren. 

Umfang der Förderung

Die Landeskirche beteiligt sich in dem dargestellten Zeitraum an den zusätzlichen Personalkosten sowie an den notwendigen Sachkosten.
Gefördert werden laufende Kosten und auch Investitionskosten. 

Vor der Konzeptentwicklung

Im Prozess der Willensbildung und Konzeptentwicklung kann es sinnvoll sein, sich durch die Gemeindeberatung/Organisationsentwicklung (GB/OE) im Haus kirchlicher Dienste begleiten zu lassen. 

Ablauf des Verfahrens

Teilnehmen

Sie sind eine (Gesamt-)Kirchengemeinde, mehrere Kirchengemeinden, eine Region, ein Kirchengemeindeverband und entwickeln auf der Grundlage der vorgestellten Modelle ein Konzept, das Sie umsetzen möchten.

In der Entwicklungsphase können Sie sich von uns fachlich beraten oder im Prozess begleiten lassen. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Kirchenamt von Anfang an in Ihre Überlegungen einzubeziehen.

Die Schritte

Sie erarbeiten ein inhaltliches Konzept (1) und einen Finanzierungsplan (2). Für die Stellen, die Ihr Konzept vorsieht, erstellen Sie Arbeitsplatzbeschreibungen (3) für die Mitarbeiter*innen. 
Diese Unterlagen legen Sie Ihrem Kirchenkreisvorstand für eine zustimmende Stellungnahme (4) vor. Wenn Sie jetzt noch die Zusage (5) schriftlich festhalten, dass die Teams und die beteiligten Einzelpersonen im Förderzeitraum innerhalb der Arbeitszeit an Supervisionen und Coachings teilnehmen können, haben Sie alle Unterlagen, die Sie für die Antragstellung benötigen.

Antrag einreichen

Zeiträume

Ihren Antrag richten Sie ab 1. September 2021 an das Landeskirchenamt, die Förderung wird für Zeiträume ab 1. Januar 2022 gewährt.

Material

Weitere Informationen, die G-Mitteilung und eine Handreichung zum Download finden Sie hier

Ihre Ansprechpersonen

Aufgaben, Organisation, Zusammenarbeit

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Oberkirchenrat Dr. Manuel Kronast

Gemeindebüros, Sekretariate

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Christa Schulz-Achelis

Grundsatzfragen, Antragsstellung

Birgit Willudda