Die Landeskirche fördert auf Antrag die auf Nachhaltigkeit angelegten örtlichen Konzepte für ein „Attraktives Gemein- debüro“. Diese Förderung wird für vier Jahre degressiv gewährt. In dieser Zeit sind die Kosten, die nicht von der Landes- kirche getragen werden, zunächst teilweise, nach vier Jahren ausschließlich aus örtlichen Mitteln zu decken. Allerdings können ggf. auch andere Förderprogramme zur Finanzierung genutzt werden, wenn deren Förderbedingungen erfüllt sind.
Die Abrechnung der Kosten mit der Landeskirche erfolgt jährlich nach Ende des jeweiligen Haushaltsjahres. Die landeskirchliche Förderung im Überblick.