Auswertung

Begleitung und Auswertung der neuen Modelle

1. Wenn das Neue anfängt - Supervision und Coaching

Die Entwicklung neuer Strukturen und Arbeitsweisen für Gemeindebüros und/oder weitere Assistenzsysteme für Kir- chenvorstände und Pfarrämter schafft Veränderungen bei den langjährig eingeübten und praktizierten Zuständigkeiten und Arbeitsweisen in den Kirchengemeinden, insbesondere bei den beteiligten Funktionen und Personen.

Wenn das neue Modell eingeführt ist, wird sich einiges verändern. Was vorher erdacht wurde, wird jetzt spürbar. Gerade in der ersten Erprobungszeit ist es wichtig, das Miteinander aller Beteiligten im Blick zu behalten. Wer kommt gut zu- recht, wer nicht? Wo gibt es Unsicherheiten, wo Konflikte? Wie läuft jetzt was? Was müssen die Beteiligten gegenüber ihren bisherigen Routinen umstellen? Wie kann sich das einspielen?

In Einzelsituationen kann es zu Ärger oder Enttäuschung kommen. Möglicherweise wird jemand unsicher in der eigenen Rolle.

Um das neue Miteinander gelingen zu lassen, sollen alle Beteiligten an Gruppensupervision und ggf. auch Einzelcoachings teilnehmen. Eine Zusage, dass die Beteiligten in ihrer Arbeitszeit entsprechende Angebote wahrnehmen können, ist Teil des Antrags. Die Kosten für diese Maßnahmen trägt im Förderzeitraum die Landeskirche.

2. Fachliche Begleitung und Auswertung

Das Landeskirchenamt lädt die Träger der geförderten Konzepte (Kirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden, Kir- chengemeindeverbände) ab dem zweiten Jahr des Förderzeitraums jährlich zu einem Auswertungstag ein. Ziele des Auswertungstages sind der gegenseitige Austausch, das Voneinander-Lernen, aber auch der kritische Blick auf das je- weils eigene Konzept und ein konstruktives Feedback. Diese Art der laufenden Evaluation der einzelnen Konzepte dient nicht nur der Netzwerkbildung der Träger, sie hilft auch, laufend das Förderprogramm im Blick zu behalten und ggf. nachzusteuern.

Zum Abschluss des jeweiligen Förderzeitraums ist von den Konzeptträgern eine schriftliche Auswertung vorzulegen.

In diesem Verfahren werden die Projektziele und Maßnahmen in ihren Auswirkungen abgefragt, die bei Antragstellung im inhaltlichen Konzept dargestellt wurden (s. Nr. 5).

Die Fragestellungen im Rahmen der Evaluation müssen dann aus den unterschiedlichen Perspektiven der Beteiligten beantwortet werden: Pfarramt, Kirchenvorstand, Kirchenamt, Kirchenkreis, Stelleninhaber*innen (Sekretariat/Assistenz/ Geschäftsführung), Kooperationspartner, Kunden usw. Das Landeskirchenamt wird dafür entsprechende Fragebögen entwickeln.

Ein Fragenkomplex wird sich auf die Zielerreichung beziehen, weitere Fragen können z.B. sein:

  • Sind die neu konstruierten und geschaffenen Funktionen/Rollen geklärt?
  • Sind die Schnittmengen/Abgrenzungen zum Kirchenamt befriedigend geklärt?
  • Hat das Modell Gemeindebüro Auswirkungen auf die regionale Zusammenarbeit?
  •  Besteht ein Zusammenhang zu anderen Arbeitsprozessen in Kirchengemeinde/Region/Kirchenkreis? Wie hat sich das ausgewirkt?
  • Wie ist der Prozess der Implementierung des neuen Modells gelaufen? Wo gab es Irritationen oder Konflikte? Wie haben Sie das bearbeitet? Welche Lösungen haben Sie gefunden?
  • Haben Sie Änderungen gegenüber den Ideen bei Antragstellung vollzogen? Welche und warum?

Förderprogramm Attraktives GemeindebüroDaneben werden sich weitere Fragen im Verlauf des Prozesses ergeben.

Bei der Beschreibung der Schnittstelle zwischen Gemeindebüro/Kirchengemeinde und Kirchenamt sind aktuell die bishe- rigen und zukünftig die künftig gewollten Regelungen zwischen Kirchengemeinde und Kirchenamt abzubilden. Bisherige Grundlagen dieser Schnittstellen müssen geklärt und mit dem Aufgabenverzeichnis für die Kirchenämter abgeglichen werden. Aufgaben, die zwingend beim Kirchenamt liegen, sind zu beachten, z.B. die Kassenführung. Hier besteht aktuell eine große Variantenbreite in der Landeskirche. Die zukünftige Aufgabenverteilung soll Teil der fachlichen Beratung auf dem Weg zur Antragstellung sein.

Die Rücknahme von Aufgaben in die Kirchengemeinde muss im Einzelfall ausgehandelt werden, ebenso die Übertragung neuer Aufgaben an das Kirchenamt. Solange die Kirchengemeinde Aufgaben nicht an außerkirchliche Dritte überträgt, entsteht keine Umsatzsteuerpflicht.

Der Kirchenkreis muss bei seinem Votum zur Antragstellung zu einer ggf. neuen Aufgabenverteilung die Sicht des Kirchenamtes einbringen, die, wenn Träger des Kirchenamtes ein Verband ist, mit diesem abgestimmt wurde (s.a. Nr. 5, dort lfd. Nr. 4).