Die Antragstellung erfolgt durch die ein Modell tragende/n Kirchengemeinde(n), die Gesamtkirchengemeinde(n) oder den Kirchengemeindeverband. Mit dem Antrag, der dem Landeskirchenamt vorzulegen ist, sind folgende Unterlagen einzureichen: Ein inhaltliches Kon- zept (1), ein Finanzierungsplan (2), der auch die Finanzierung des Eigenanteils während des Förderzeitraums sowie die Finanzierungszusage über weitere vier Jahre enthält, Arbeitsplatzbeschreibungen für die betroffenen Stellen einschließ- lich Bewertung der Stellen (3), eine zustimmende Stellungnahme des zuständigen Kirchenkreisvorstandes (4) sowie eine Zusage für die Umsetzung von Supervisions- und Coachingmaßnahmen (5).