Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt durch die ein Modell tragende/n Kirchengemeinde(n), die Gesamtkirchengemeinde(n) oder den Kirchengemeindeverband. Mit dem Antrag, der dem Landeskirchenamt vorzulegen ist, sind folgende Unterlagen einzureichen: Ein inhaltliches Kon- zept (1), ein Finanzierungsplan (2), der auch die Finanzierung des Eigenanteils während des Förderzeitraums sowie die Finanzierungszusage über weitere vier Jahre enthält, Arbeitsplatzbeschreibungen für die betroffenen Stellen einschließ- lich Bewertung der Stellen (3), eine zustimmende Stellungnahme des zuständigen Kirchenkreisvorstandes (4) sowie eine Zusage für die Umsetzung von Supervisions- und Coachingmaßnahmen (5).

1. Inhaltliches Konzept

In dem inhaltlichen Konzept sollen u.a. folgende Fragen beantwortet werden:
a Welche Ziele sollen erreicht werden?
b Welche Maßnahmen sollen dazu ergriffen werden?
c Wer sind die Träger und beteiligten Funktionen an der Neukonzeption des Gemeindebüros?
d Wer führt die Dienstaufsicht? Wer führt mit wem die Jahresgespräche?
e Wer sind die gedachten Nutznießer?
f Welche Positionen setzen das Projekt um?
g Was sind die Kriterien für die Zielerreichung? Woran werden Sie merken, dass die Ziele erreicht sind?
h Welche anderen Veränderungs- und Arbeitsprozesse in der/den Kirchengemeinde/n, in der Region oder im Kirchenkreis haben einen Bezug zu diesem Projekt (z.B. regionale Entwicklungsprozesse oder Fusionsprozesse, Zukunftsprozesse usw.)?

2. Finanzierungsplan

In dem vorzulegenden Finanzierungsplan sind die Gesamtkosten des Vorhabens (Personal- und Sachkosten, Investitionskosten sowie voraussichtliche Supervisions- und Coachingkosten) aufzuführen. Ferner ist die Finanzierung des Eigenanteils für die Dauer des Förderzeitraums darzustellen. Die im Rahmen der Förderung zu finanzierenden Eigenanteile können durch die Kirchengemeinden oder durch den Kirchenkreis ggf. auch aus anderen Förderpro- grammen finanziert werden, sofern deren Förderkriterien erfüllt werden.

3. Arbeitsplatzbeschreibungen

Für die Stellen, die von der Umsetzung des Konzeptes betroffen sind, sind die Arbeitsplatzbeschreibungen samt Auskunft über die vorgesehene Eingruppierung der Stellen vorzulegen.

4. Zustimmende Stellungnahme Kirchenkreisvorstand

Die zustimmende Stellungnahme des Kirchenkreisvorstands zum Konzept muss sich sowohl auf das Konzept selbst beziehen als auch eine Bestätigung des vorzulegenden Finanzierungsplans (s. 2.) hinsichtlich der Finanzierung des Eigenanteils während des Förderzeitraums sowie der darauffolgenden vier Jahre enthalten. Ferner muss sie Aussagen über die Gestaltung der Schnittstellen zu dem zuständigen Kirchenamt enthalten. Daher ist es wichtig, das Kirchen- amt von Beginn an in die Konzeptentwicklung einzubeziehen.

5. Supervision und Coaching

Eine Zusage, dass für die Teams und die beteiligten Einzelpersonen innerhalb der Arbeitszeit Supervision und Coaching während des Förderungszeitraums in Anspruch genommen werden kann, muss vorgelegt werden.