Annahmen für Grundmodell 1 b
Mehreren Stelleninhaber*innen (mind. zwei, um eine Vertretung zu gewährleisten) steht für das Tagesgeschäft im Ge- meindesekretariat insgesamt ein Stellenumfang von 77,92 v.H. (30 Wochenstunden) zur Verfügung. Die bestehenden Stellen sind bisher nach Entgeltgruppe 5 TV-L bewertet. Durch die Übertragung weiterer höherwertiger Tätigkeiten im Rahmen dieses Modells ist die Stelle ab dem Jahr der Umsetzung (zweites Jahr des Förderzeitraums) dauerhaft nach Entgeltgruppe 6 TV-L zu bewerten.
- 1. Jahr: Über Mehrstunden im Umfang von ca. 10 Wochenstunden wird mit dem/der Stelleninhaber*in/den Stelleninha- ber*innen ein Konzept für die zukünftige gemeinsame Nutzung von Ressourcen entwickelt.
- 2. Jahr: Durch höherwertige Tätigkeiten ist die Eingruppierung der Stelleninhaber*innen in Entgeltgruppe 6 Stufe 5 TV-L anzupassen. Die Mehrstunden im Umfang von 10 Wochenstunden müssen weiterhin zur Umsetzung des Konzepts (Aufbau der zukünftigen Struktur) erhalten bleiben, jetzt nach Entgeltgruppe 6 TV-L. Ggf. entstehen Investitionskosten für neue Raumausstattung und Infrastruktur (einschließlich IT).
- 3. und 4. Jahr: Das Konzept erfordert dauerhaft eine Stundenerhöhung der Stelle der Pfarramtssekretär*innen im Um- fang von 5 Wochenstunden Entgeltgruppe 6 TV-L (bei 5 beteiligten Kirchengemeinden).
Im Projektzeitraum fallen Kosten für Supervision und Coaching an (Annahme: 3 Maßnahmen im 1. Jahr, 6 im 2. Jahr, 3 im 3. Jahr, 3 im 4. Jahr), wobei für die Pfarramtssekretär*innen vier Einzelcoachings angenommen werden. Die Kosten für diese Maßnahmen trägt die Landeskirche. Konzeptentwicklung und Umsetzung von Grundmodell 1 b verursachen bei den geschilderten Annahmen ungefähr folgende Kosten pro Jahr (Erläuterung zur Berechnung s. Nr. 2)