Grundmodell 1

Regionale Gemeindebüros

Grundmodell 1

Mehrere Kirchengemeinden teilen sich zukünftig ein Gemeindebüro Dabei sind im Detail verschiedene Ausgestaltungen denkbar:

  1. von einem vorhandenen Standort aus werden Aufgaben für mehrere Kirchengemeinden wahrgenommen oder
  2. eine Person mit entsprechendem Stellenumfang nimmt für mehrere Kirchengemeinden Aufgaben von einem neuen Standort aus wahr oder
  3. eine Person mit entsprechendem Stellenumfang nimmt für mehrere Kirchengemeinden an verschiedenen Standorten Aufgaben wahr oder ...

Annahmen für Grundmodell 1a

Mehreren Stelleninhaber*innen (mind. zwei, um eine Vertretung zu gewährleisten) steht für das Tagesgeschäft im Ge- meindesekretariat insgesamt ein Stellenumfang von 51,95 v.H. (20 Wochenstunden) zur Verfügung. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 Stufe 5 TV-L.

  • 1. Jahr: Über Mehrstunden im Umfang von ca. 10 Wochenstunden wird von dem/der Stelleninhaber*in/den Stelleninha- ber*innen ein Konzept für die zukünftige gemeinsame Nutzung von Ressourcen entwickelt.
  • 2. Jahr: Die Mehrstunden im Umfang von 10 Wochenstunden bleiben im zweiten Jahr weiterhin zur Umsetzung des Konzepts (Aufbau der zukünftigen Struktur) erhalten. Hier entstehen ggf. Investitionskosten für neue Raumausstattung und Infrastruktur (einschl. IT).
  • 3. und 4. Jahr: Das Konzept sieht dauerhaft eine Stundenerhöhung der Stelle der Pfarramtssekretär*in/Pfarramtssekretär*innen im Umfang von 5 Wochenstunden (bei fünf beteiligten Kirchengemeinden) vor.

Im Projektzeitraum fallen Kosten für Supervision und Coaching an (Annahme: 3 Maßnahmen im 1. Jahr, 6 im 2. Jahr, 3 im 3. Jahr, 3 im 4. Jahr). Die Kosten für diese Maßnahmen trägt die Landeskirche. Konzeptentwicklung und Umsetzung von Grundmodell 1 a verursachen bei den geschilderten Annahmen ungefähr folgende Kosten pro Jahr (Erläuterung zur Berechnung s. Nr. 2):

Annahmen für Grundmodell 1 b

Mehreren Stelleninhaber*innen (mind. zwei, um eine Vertretung zu gewährleisten) steht für das Tagesgeschäft im Ge- meindesekretariat insgesamt ein Stellenumfang von 77,92 v.H. (30 Wochenstunden) zur Verfügung. Die bestehenden Stellen sind bisher nach Entgeltgruppe 5 TV-L bewertet. Durch die Übertragung weiterer höherwertiger Tätigkeiten im Rahmen dieses Modells ist die Stelle ab dem Jahr der Umsetzung (zweites Jahr des Förderzeitraums) dauerhaft nach Entgeltgruppe 6 TV-L zu bewerten.

  • 1. Jahr: Über Mehrstunden im Umfang von ca. 10 Wochenstunden wird mit dem/der Stelleninhaber*in/den Stelleninha- ber*innen ein Konzept für die zukünftige gemeinsame Nutzung von Ressourcen entwickelt.
  • 2. Jahr: Durch höherwertige Tätigkeiten ist die Eingruppierung der Stelleninhaber*innen in Entgeltgruppe 6 Stufe 5 TV-L anzupassen. Die Mehrstunden im Umfang von 10 Wochenstunden müssen weiterhin zur Umsetzung des Konzepts (Aufbau der zukünftigen Struktur) erhalten bleiben, jetzt nach Entgeltgruppe 6 TV-L. Ggf. entstehen Investitionskosten für neue Raumausstattung und Infrastruktur (einschließlich IT).
  • 3. und 4. Jahr: Das Konzept erfordert dauerhaft eine Stundenerhöhung der Stelle der Pfarramtssekretär*innen im Um- fang von 5 Wochenstunden Entgeltgruppe 6 TV-L (bei 5 beteiligten Kirchengemeinden).

Im Projektzeitraum fallen Kosten für Supervision und Coaching an (Annahme: 3 Maßnahmen im 1. Jahr, 6 im 2. Jahr, 3 im 3. Jahr, 3 im 4. Jahr), wobei für die Pfarramtssekretär*innen vier Einzelcoachings angenommen werden. Die Kosten für diese Maßnahmen trägt die Landeskirche. Konzeptentwicklung und Umsetzung von Grundmodell 1 b verursachen bei den geschilderten Annahmen ungefähr folgende Kosten pro Jahr (Erläuterung zur Berechnung s. Nr. 2)