Konkretisierung von Grundmodell 2
In einer größeren Kirchengemeinde oder in einer Region mit vielen Veranstaltungen (z.B. mit einer Kulturkirche) wird diese Stelle für eine Assistenz für die Gemeindeleitung konzipiert und errichtet: Als Bewertung für diese Stelle wird für die nachstehenden Berechnungen die Entgeltgruppe 8 TV-L angenommen. Die tatsächliche Bewertung der Stelle ergibt sich im Einzelfall aus der mit dem Antrag vorzulegenden Arbeitsplatzbeschreibung.
In diesem Beispiel sollen folgende Aufgaben der neuen Stelle zugeordnet werden: Organisation und Betreuung von Veranstaltungen (Kunst und Kultur), Logistik dafür, Koordination der Öffentlichkeitsarbeit, Kalenderführung, Personal- einsatzplanung etc. Nachfolgend werden die Annahmen und Kosten für dieses Modell dargestellt. In Grundmodell 2 a wird die Errichtung einer 0,5-Stelle für die Assistenz, in Grundmodell 2 b die Errichtung einer 1,0-Stelle angenommen: Beim Anstellungsträger wird eine neue Stelle im Umfang von 0,5 oder 1,0 für die Assistenz errichtet, ein neuer Arbeits- platz wird zur Verfügung gestellt.
Die Konzeptentwicklung erfolgt ohne den/die späteren Stelleninhaber*in durch den Kirchenvorstand bzw. die Kirchenvorstände mit der Beteiligung des Pfarramtssekretärs/der Pfarramtssekretärin. Dafür werden die Stunden der Stelle im Gemeindesekretariat (Entgeltgruppe 5 Stufe 5 TV-L) um 5 Wochenstunden ausgeweitet.
- 1. Jahr: Über Mehrstunden im Umfang von ca. 5 Wochenstunden begleitet der/die Pfarramtssekretär*in den Kirchenvor- stand bei der Erstellung des Konzepts für die zukünftige neue Stelle.
- 2. Jahr: Die Stundenausweitung im Gemeindesekretariat bleibt für die Implementierung der neuen Arbeitsstruktur und zur Einarbeitung des/der neuen Stelleninhaber*in bestehen. Für die Assistenz wird beim Anstellungsträger (Kirchenge- meinde oder Kirchengemeindeverband) eine 0,5- oder 1,0-Stelle errichtet und besetzt (Entgeltgruppe 8 Stufe 4 TV-L). Ab jetzt entstehen zusätzliche Sachkosten (lfd. Arbeitsplatzkosten) sowie ggf. Investitionskosten für neue Raumausstattung und Infrastruktur (einschließlich IT).
- 3. und 4. Jahr: Personalkosten für die neue 0,5- oder 1,0-Stelle in der Kirchengemeinde oder beim Kirchengemeindever- band (Entgeltgruppe 8 Stufe 4 TV-L) sowie Sachkosten (lfd. Arbeitsplatzkosten).
Im Projektzeitraum fallen Kosten für Supervision an (angenommen werden 3 Maßnahmen im 1. Jahr, 6 im 2. Jahr, 3 im 3. Jahr, 3 im 4. Jahr). Für die Pfarramtssekretär*innen werden ebenso wie für den Stelleninhaber/die Stelleninhaberin der neuen Stelle je vier Einzelcoachings angenommen. Die Kosten für diese Maßnahmen trägt die Landeskirche.
Konzeptentwicklung und Umsetzung von Grundmodell 2 a (Errichtung einer neuen Stelle für eine Assistenz im Umfang von 0,5) verursachen bei den geschilderten Annahmen ungefähr folgende Kosten pro Jahr (Erläuterung zur Berechnung s. Nr. 2):